Hier finden Sie Erläuterungen zu den am häufigsten gestellten Fragen und Stichworten im Zusammenhang mit Versteigerungen und Verkäufen von A bis Z:
Abholung:
Nach einer Versteigerung gibt es i.d.R. einen festgelegten Zeitraum für die Abholung ersteigerter Gegenstände. Diese findet sich in den jeweiligen Objekt-Details, im Katalog bzw. wird auch vor Ort veröffentlicht. Die Abholung kann erst nach vollständiger Bezahlung und muss grundsätzlich vollständig erfolgen. Demontage und Abholung erfolgen auf Kosten und Risiko des Ersteigerers/Käufers.
I.d.R. können die Gegenstände werktags nach vorheriger Terminabsprache zwischen 9 und 17 Uhr bzw. freitags zwischen 9 und 13.00 Uhr am Versteigerungsort bzw. Standort abgeholt werden.
Auch für Online-Auktionen gilt: Nur für Selbstabholer ab Standort. Der Versand ist nicht vorgesehen.
Anmeldung/ Registrierung:
Um bei einer Online-Auktion mitbieten zu können, ist eine vollständige Anmeldung mit bestätigter Registrierung als Bieter in unserem Online-Bereich erforderlich. Ihre Angaben werden inkl. USt-ID-Nr. intern überprüft und freigegeben.
Mit einer bestätigten Registrierung und Passwort ist eine Anmeldung/ Login möglich.
Unter „Kunden-Daten“ besteht damit Zugang zu Ihren Stammdaten. Bitte achten Sie auf Ihre Kunden-Daten. Wir warnen vor Missbrauch.
Bei Fragen zu Ihren Kunden-Daten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Aufgeld:
Preise für Positionen unserer Versteigerungen oder Verkäufen sind an gewerbliche Kunden gerichtet und als Nettopreise ausgewiesen. Auf diese Nettopreise wird zusätzlich das Versteigerungsaufgeld in Höhe von 15% (sofern nicht anders angegeben) und auf diese Summe die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% aufgeschlagen.
Ausrufpreise:
Die Ausrufpreise werden vom Auktionator festgelegt und kennzeichnen den Startpreis einer zum Ausruf kommenden Position.
Besichtigung:
Vor einer Versteigerung gibt es i.d.R. einen festgelegten Zeitraum, in dem die Besichtigung der zum Aufruf kommenden Positionen von jedermann vorgenommen werden kann. Der genaue Zeitraum findet sich jeweils in den aktuellen Detail-Informationen und Katalogen. Während der Versteigerung ist i.d.R. keine Besichtigung mehr möglich. Bei Anlagen- oder Objekt-Verkäufen können individuelle Besichtigungstermine mit unseren Objektleitern vereinbart werden.
Bieten/ Bieter:
Um bei einer Präsenz-Versteigerung mitbieten zu können, müssen Interessenten am Tag der Versteigerung im Büro am Versteigerungsort eine sog. Bieterkarte erwerben: Anmeldung gegen Vorlage gültiger Ausweispapiere + USt-ID-Nr. Diese Bieterkarte besitzt eine eindeutige Nummer, mit der Bieter während der Versteigerung verbindliche Gebote abgeben können.
Interessenten ohne gültige USt-ID-Nr. können als Bieter leider nicht zugelassen werden.
Bietagent / Maximalgebot:
Im Rahmen der Onlineauktionen wird ein Bietagent zur Verfügung gestellt. Nach Abgabe eines Maximalgebotes wird das Gebot eines Bieters damit automatisch schrittweise bis zum Erreichen seines Maximalgebotes erhöht, sobald ein Mitbieter bietet, bis der Bieter wieder Höchstbieter ist. Der Bieter ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein höheres Gebot erlischt.
Mit Hilfe des automatischen Bietagenten / Maximalgebot können Bieter festlegen, welchen Preis sie für eine Position maximal zu zahlen bereit sind. Wird das jeweilige Maximalgebot von anderen Bietern überboten, erfolgt automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail.
Bitte geben Sie dazu Ihr Maximalgebot für eine Position in das Gebotsfeld ein und bestätigen. Es wird dann automatisch genau die nächste Gebotsstufe geboten, mit der Sie zum Höchstbietenden werden. Die Gebotsstufen werden vor einer Versteigerung pro Position einzeln festgelegt.
Anmerkungen:
Demontage:
Die Demontage und der Abtransport der ersteigerten/gekauften Gegenstände erfolgen auf Kosten und Risiko des Ersteigerers/ Käufers. Für Terminabsprachen steht unser Außendienst zur Verfügung.
Gebot:
Gebote können grundsätzlich vor einer (schriftlich) oder während einer (mündlich, mit Bieterkarte) Versteigerung abgegeben werden.
Im Bereich Online-Auktion können registrierte Bieter Ihre Gebote verbindlich online abgeben.
Kunden EU In- und Ausland:
Sofern eine gültige USt-ID-Nummer angegeben wurde, die mit den angegebenen Adressdaten übereinstimmt, (Prüfung erfolgt auf den Internetseiten des Bundeszentralamtes für Steuern), kann eine umsatzsteuerbefreite Rechnung ausgestellt werden. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet wird ggf. und bei Ausfuhrlieferungen in das Drittlandsgebiet i.S. des UStG muss der Käufer zusätzlich zu dem Kaufpreis als Sicherheit einen Betrag in Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer zahlen. Die Sicherheitsleistung wird bei innergemeinschaftlichen Lieferungen erstattet, wenn nach bzw. bei Abholung der Ware die "Gelangensbestätigung" des Käufers beim Verkäufer vorliegt. Bei Ausfuhrlieferungen in ein Drittland erfolgt die Erstattung, wenn die Ausgangszollstelle dem Verkäufer den elektronischen Ausgangsvermerk übermittelt hat, bei Fahrzeugen ist zusätzlich eine Bescheinigung über die Zulassung oder die Verzollung oder die Einfuhrbesteuerung im Drittland vorzulegen. Der Erstattungsbetrag verfällt, wenn die geforderten Nachweise nicht innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum beim Verkäufer vorliegt; die Verpflichtung des Käufers zur Vorlage der Nachweise wird hierdurch nicht berührt
Mindestgebot:
Mindestgebote werden vom Auktionator festgesetzt und markieren die Startpreise einer zum Aufruf kommenden Position.
Passwort:
Sollten Sie Ihre Registrierungsdaten für die Online-Auktion vergessen haben, geben Sie bitte im Anmeldebereich oben rechts Ihre E-Mail Adresse ein und Sie erhalten Ihre Zugangsdaten per E-Mail zugesandt.
Versteigerungsbedingungen:
Die Versteigerungsbedingungen regeln verbindlich den Ablauf einer Versteigerung. Für jede Versteigerung sind allein die zum Aushang gebrachten Versteigerungsbedingungen sowie die Versteigerungsverordnung des Gesetzgebers maßgeblich.
Für unsere Online-Auktionen gelten zusätzlich zu den allg. Geschäftsbedingungen unsere speziellen Online-AGB.
Verwertungsaufgeld/ Versteigerungsaufgeld:
Das Verwertungsaufgeld/ Aufgeld ist sozusagen die Verkaufsprovision des Verwerters. Sie wird auf den erzielten Nettopreis einer Position aufgeschlagen. I.d.R. beträgt das Verwertungsaufgeld 15% vom Nettopreis.
Vorbehalt:
Wird ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt, so verbindet sich damit noch kein Recht auf den Erwerb des Gegenstandes. In diesem Fall ist der Bieter für 7 Kalendertage nach Auktionsende oder einen vorab beiderseitig schriftlich vereinbarten Zeitraum verbindlich an sein Gebot gebunden. Erfolgt in dieser Zeit kein endgültiger Zuschlag durch den Auktionator, kommt der Kauf nicht zustande.
Bitte beachten: Die Abholung verzögert sich beim Vorbehalt bis zum endgültigen Zuschlag, da vorher keine Rechnung entsteht. Unsere Sachbearbeiter nehmen nach Beendigung einer Auktion kurzfristig Kontakt zu Bietern mit vorbehaltlichen Zuschlägen auf.
Zahlung:
Der Kaufpreis für ersteigerte Positionen bei einer Präsenz-Versteigerung ist sofort nach dem Zuschlag fällig. Der Ersteigerer/ Käufer hat den vollen Kaufpreis in bar oder mit bankbestätigtem Scheck an den Auktionator zu zahlen. Bei Zahlung mit Scheck kann die Übergabe des Kaufgegenstandes, die Demontage sowie der Abtransport erst nach der vorbehaltlosen Gutschrift des Scheckbetrages erfolgen. Wir hoffen, Ihre allgemeinen Fragen hiermit beantwortet zu haben. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns über Ihre Anregungen.
Schreiben Sie uns eine EMail an info@fuhrparkverkauf.de oder rufen Sie uns an: 0231- 88 1001