Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen



A. Allgemeines:


  1. Für alle Verkäufe der Fa. Rupprecht-Vermarktung (Inhaber Frank Rupprecht E.K.) 44359 Dortmund und Verkaufsniederlassungen, gelten die nachstehenden und die jeweils in der Artikelbeschreibung genannten Bedingungen

  2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

  3. Das Warenangebot ist unverbindlich.

B. Verkauf:


  1. Der Verkauf der Waren erfolgt grundsätzlich in Euro. Zum Kaufpreis kommt die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer hinzu, soweit nicht von der Regelung des § 25a Umsatzsteuergesetzt Gebrauch gemacht wird.

  2. Der Verkauf erfolgt grundsätzlich im eigenen Namen für eigene Rechnung. Bei Verkäufen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers (Agenturgeschäft), gelten die gleichen Bedingungen ebenso als vereinbart.

C. Zahlung:


  1. Der Kaufpreis ist sofort ohne Abzug in Bar oder per Banküberweisung auf das Geschäftskonto des Verkäufers zu entrichten.

  2. Bankspesen und Kursdifferenzen gehen zu Lasten des Käufers.

  3. Der Käufer kann gegen Ansprüche des Verkäufers nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer nicht bestritten werden.

  4. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet und bei Ausfuhrlieferungen in das Drittlandsgebiet i.S. des UStG hat der Käufer zusätzlich zu dem Kaufpreis als Sicherheit einen Betrag in Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Die Sicherheitsleistung wird bei innergemeinschaftlichen Lieferungen erstattet, wenn nach Abholung der Ware die "Gelangenheitsbestätigung" des Käufers beim Verkäufer vorliegt. Bei Ausfuhrlieferungen erfolgt die Erstattung, wenn die Ausgangszollstelle dem Verkäufer den elektronischen Ausgangsvermerk übermittelt hat, bei Fahrzeugen ist zusätzlich eine Bescheinigung über die Zulassung oder die Verzollung oder die Einfuhrbesteuerung im Drittland vorzulegen. Der Erstattungsbetrag verfällt, wenn die geforderten Nachweise nicht innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum beim Verkäufer vorliegen; die Verpflichtung des Käufers zur Vorlage der Nachweise wird hierdurch nicht berührt.

D. Abnahme und Lieferung:


  1. Die Ware wird ab Stand- bzw. Lagerplatz im Lagerort verkauft. Der Käufer hat die für Verladung und Transport notwendigen Arbeitskräfte und Gerätschaften zu stellen und alle Abholkosten (einschl. etwaiger Hilfeleistung des Verkäufers sowie die Kosten der evtl. anfallenden Zollbehandlung) zu zahlen.

  2. Der Käufer erhält nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages eine Abholvollmacht. Unter Vorlage dieser Abholvollmacht ist die Sache innerhalb von 10 Kalendertagen (sofern nicht anders vereinbart) abzuholen. Die Abnahmeverpflichtung gehört zu den Hauptleistungspflichten des Käufers.

  3. Mit der Übergabe der Ware, spätestens jedoch mit dem Ablauf der Abholfrist, geht die Gefahr der Verschlechterung oder Untergang der Ware auf den Käufer über.

  4. Beim Verkauf an ausländische Abnehmer ist der Verkäufer als Ausführer verantwortlich für die Beachtung der Zollvorschriften und für das Ausfuhrgenehmigungsverfahren. Bei der Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft in Drittländer meldet der Verkäufer oder eine von ihm beauftragte Zollagentur die Waren elektronisch bei der für den Lagerort zuständigen Ausfuhrzollstelle zur Ausfuhr an. Drittlandkunden müssen grundsätzlich die Ware vor der Abholung bei der Ausfuhrzollstelle gestellen. Zur Gestellung erhält der Käufer zusammen mit der Abholvollmacht den durch den Verkäufer unterschriebenen Status der Ausfuhranmeldung mit der entsprechenden Movement-Reference-Number (MRN). Die Ausfuhrzollstelle übermittelt nach der Gestellung die MRN an die Ausgangszollstelle und erstellt für den Käufer das Ausfuhrbegleitdokument.

E. Eigentumsvorbehalt:


Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit Bezahlung und Übergabe auf den Käufer über.

F. Gewährleistung und Mängelhaftung:


  1. Bei den angebotenen Fahrzeugen bzw. Waren handelt es sich um Sachen die aufgrund von hohen Verschleißerscheinungen ausgesondert worden sind. Es ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Instandsetzungsbedarf zur Wiederherstellung des gebrauchsüblichen Zustandes erforderlich ist.

  2. Der Verkauf der Ware erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, sofern der Käufer Unternehmer i.S. § 14 BGB ist. Ist der Käufer Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Mängel, die bei einer Besichtigung erkennbar sind oder infolge unterlassener Besichtigung nicht erkannt werden, unterliegen keiner Gewährleistung. Außerdem ausgeschlossen sind Folgeschäden durch Bauteile die bereits bei der Übernahme als schadhaft deklariert wurden.

  3. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Garantie für Art, Menge, Güte, Zustand, Verwendbarkeit, Zulassungsfähigkeit, Unfallfreiheit und Nichtvorhandensein von Mängeln.

  4. Hinweise auf Art, Zustand oder Zusammensetzung der Ware sowie Mengenangaben bei En-bloc-Angeboten sind unverbindlich. Auskünfte oder Zusicherungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind. Die Beachtung von Sicherheits-, Zulassungs- und Umweltvorschriften sowie die Einholung von Betriebserlaubnissen ist Sache des Käufers. Dies gilt sowohl für den Betrieb, als auch für den Abbau bzw. Transport der Sache.

G. Haftung:


  1. Die Haftung des Verkäufers wegen einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder arglistigen Verschweigens eines Sachmangels richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Im Übrigen haftet der Verkäufer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  3. Weitergehende Haftungsansprüche von Unternehmern gegenüber dem Verkäufer bestehen nicht.

  4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer gegenüber Verbrauchern nur, sofern eine wesentliche Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden, mit dessen Entstehung im Rahmen einer Gebrauchsüberlassung gerechnet werden muss, begrenzt, maximal auf die Höhe des Kaufpreises. Eine weitergehende Haftung für Mangel- oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

  5. Die vorstehend genannten Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers

  6. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit seiner Website www.fuhrparkverkauf.de und haftet nicht für technische Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet.

H. Zahlungs- und Abnahmeverzug:


  1. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer unter Vorbehalt aller weitergehenden Rechte (z.B. aus § 280, 281 BGB) Zinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz berechnen und seine fälligen Leistungen aus allen mit dem Käufer abgeschlossenen Kaufverträgen zurückhalten. Ansonsten beträgt der Zinssatz 5 % p.a. über dem Basiszinssatz.

  2. Bei Abnahmeverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugskosten in Höhe der bei Spediteuren üblichen Lagergebühren zu berechnen und/oder die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers abtransportieren und anderweitig einlagern zu lassen. Er kann darüber hinaus gemäß § 280, 281 BGB nach Fristsetzung, die Ware freihändig veräußern bzw. anderweitig verwerten/entsorgen und dem Käufer die entstandenen Kosten und Verzugsschäden berechnen.

I. Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht:


Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Dortmund. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dortmund, sofern der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Internationale UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Die Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen bleiben auch bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen ihren übrigen Teilen verbindlich.

Ausgabe: Januar 2015


AGB für die Online Versteigerung



An dieser Stelle weisen wir Interessenten und Nutzer unseres Online-Angebots ausdrücklich darauf hin, dass unsere Versteigerungen grundsätzlich öffentliche gewerbliche Versteigerungen sind und auf Basis unserer allgemeinen Verkaufs- & Versteigerungsbedingungen sowie der vom Gesetzgeber geregelten Versteigerungsordnung durchgeführt werden. Im Bereich Online-Auktionen auf der Internet-Präsenz gelten zusätzlich zu unseren AGB die folgenden speziellen Internet-Versteigerungsbedingungen:

Die Firma Rupprecht-Vermarktung (nachfolgend: "Versteigerer") verkauft über das Internet gebrauchte Waren im eigenen Namen oder im Namen und für Rechnung des Einlieferers (Agenturgeschäft) in der Form von Online-Auktionen. Die nachstehenden Internet-Versteigerungsbedingungen regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen Einlieferer bzw. Versteigerer sowie den Personen, die im Rahmen der Versteigerungen über das Internet Gebote für die zu versteigernden Objekte abgeben (nachfolgend: "Bieter" oder "Käufer" genannt). Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen; diese werden nachfolgend als " Bieter" oder Käufer" " bezeichnet. Sonstige Bieter oder Käufer dürfen die vom Versteigerer angebotenen Leistungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Versteigerers in Anspruch nehmen.

1. Anmeldung


1.1. Zur Teilnahme an unseren Versteigerungen (Präsenz-Versteigerungen und Online-Auktionen) sind ausschließlich volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen mit nachgewiesenem gewerblichem Hintergrund bzw. rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen und selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln sowie juristische Personen berechtigt.

1.2. Privatpersonen/ Endverbraucher sind von der Teilnahme als Bieter grundsätzlich ausgeschlossen.

1.3. Voraussetzung für die Gebotsabgabe im Rahmen der Internet-Versteigerungen ist die vorherige Zulassung des Bieters durch den Versteigerer. Hierzu muss sich der Bieter bei dem Versteigerer anmelden und die hierbei von dem Versteigerer abgefragten Daten vollständig und korrekt angeben. Der Bieter ermächtigt den Versteigerer durch seine Anmeldung, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen. Bei der Anmeldung wählt sich der Bieter ein Passwort. Die Zulassung erfolgt hiernach durch Vergabe einer Bieternummer und entsprechende Benachrichtigung des Bieters per E-Mail. Der Versteigerer ist berechtigt Bieter ohne Angaben von Gründen von der Versteigerung auszuschließen.

1.4. Der Bieter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seiner Bieternummer und seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Bieter entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist der Bieter verpflichtet, dieses dem Versteigerer unverzüglich mitzuteilen.

2. Vertragsschluss


2.1 Das Einstellen der Waren in den Onlinekatalog des Versteigerers stellt lediglich eine unverbindliche Einladung zur Abgabe von Geboten dar. Die Angaben im Onlinekatalog, insbesondere technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar, insbesondere wird durch die Angaben im Onlinekatalog keine Beschaffenheitsgarantie übernommen. Druckfehler, Irrtum, Aussonderungen, Drittrechte und Zwischenverkauf vorbehalten.

2.2 Aus den v.g. Gründen wird ausdrücklich auf die Besichtigungstermine für die Versteigerungsgüter hingewiesen und jedem Bieter/Käufer geraten diese in eigener Sache wahrzunehmen.

2.3 Hinsichtlich jeglicher Zweifel über die Gültigkeit des Höchstgebotes, insbesondere auch wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder ein Zweifel über den Zuschlag besteht, gilt allein und verbindlich die Entscheidung des Versteigerers, der sich alle an der Internet-Versteigerung mitbietenden Beteiligten durch ihre Teilnahme unterwerfen. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten hierüber ist ausgeschlossen.

2.4 Durch die Abgabe eines Gebotes gibt der Bieter ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufangebot für den im Onlinekatalog angebotenen Gegenstand ab. Das Gebot erlischt durch ein nachfolgendes, höheres Gebot eines anderen Bieters (§ 156 Satz 2, 2. Alt. BGB). Die Abgabe von Geboten muss innerhalb der Laufzeit der jeweiligen Internet-Versteigerung erfolgen. Für die Bestimmung der Schlusszeit, welche die jeweilige Laufzeit beendet, ist allein die Systemzeituhr des Versteigerers maßgebend. Erfolgt ein die bisherigen Gebote übersteigendes Gebot weniger als 2 Minuten vor Ablauf der Schlusszeit der Versteigerung, so wird der Schlusszeitpunkt soweit hinausgeschoben, dass zwischen Abgabe dieses Höchstgebotes und Beendigung der Versteigerung ein Zeitraum von 2 Minuten liegt. Dies geschieht so lange, bis innerhalb eines Zeitraums von 2 Minuten kein Übergebot mehr eingeht.

2.5 Nach Beendigung der Versteigerung nimmt der Versteigerer das Gebot des Höchstbietenden durch eine E-Mail Bestätigung, die dem Zuschlag im Sinne des § 156 Satz 1 BGB entspricht, an.

2.6 Liegt das Höchstgebot unter dem vom Versteigerer nach freiem Ermessen angegebenen Mindestpreis, so kommt ein Kaufvertrag nur vorbehaltlich einer E-Mail Erklärung des Versteigerers zustande, den Kaufgegenstand auch zu dem Betrag des Höchstgebotes zu verkaufen. Gibt der Versteigerer innerhalb von 3 Tagen nach Ende der Versteigerung keine Erklärung ab, so gilt der Zuschlag als nicht erteilt.

2.7 Der Versteigerer behält sich vor, die Versteigerung vor Erreichung der Schlusszeit ohne Erteilung einer dem Zuschlag entsprechenden Willenserklärung zu schließen (§ 156 Satz 2, 2. Alt. BGB).

3. Gefahrübergang


3.1. Mit Zugang der mittels E-Mail erfolgenden Benachrichtigung des Käufers ("virtueller Zuschlag") gilt der Kaufgegenstand als an den Käufer übergeben. Die Haftung und die Gefahr des zufälligen Untergangs und des Verlustes oder der Beschädigung des Kaufgegenstandes geht von diesem Moment an auf den Käufer über. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so gilt dies erst ab Wegfall des Vorbehalts.

3.2. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Abnahme des Kaufgegenstandes. Nimmt der Käufer die angebotene Übergabe aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an den Zuschlag oder an die Beendigung der Internet-Versteigerung an, so wird durch eine etwaige Aufbewahrung des Kaufgegenstandes durch den Verkäufer oder dritte Personen kein Verwahrungsvertrag begründet. Eine Aufbewahrung erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Versteigerer haftet außer in Fällen des Vorsatzes nicht für die Beschädigung, den Verlust oder den Untergang des Kaufgegenstandes. Eine Versicherung des Kaufgegenstandes findet nicht statt.

3.3. Die Abholung des ersteigerten Kaufgegenstandes muss in jedem Fall innerhalb von 7 Werktagen nach Zuschlag erfolgen. Die Demontage und der Abtransport der ersteigerten Ware hat innerhalb der festgesetzten Abholfrist werktags zu den angegebenen Geschäftszeiten vollständig erfolgen. Ausnahmen, wie größere komplexe Anlagen oder Maschinen, der Demontage innerhalb dieser Frist nicht zu bewerkstelligen sind, werden zwischen dem Versteigerer und dem Käufer gesondert geregelt.

4. Zahlung von Kaufpreis und Nebenleistungen


4.1 Das vom Käufer neben dem Kaufpreis zur zahlende Aufgeld beträgt 15 %, sofern nichts anderes angegeben ist. Auf den Gesamtpreis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % erhoben.

4.2 Der gesamte Kaufpreis ist im Zeitpunkt des Zuschlags sofort fällig, bei einem Zuschlag unter Vorbehalt sofort nach Wegfall des Vorbehalts.

4.3 Die Aufrechnung gegen den Kaufpreisanspruch ist nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die nicht bestritten, oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus demselben Kaufvertrag beruht.

4.4 Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet und bei Ausfuhrlieferungen in das Drittlandsgebiet i.S. des UStG muss der Käufer zusätzlich zu dem Kaufpreis als Sicherheit einen Betrag in Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer zahlen. Die Sicherheitsleistung wird bei innergemeinschaftlichen Lieferungen erstattet, wenn nach bzw. bei Abholung der Ware die "Gelangenheitsbestätigung" des Käufers beim Verkäufer vorliegt Der Verkäufer kann bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet auf die Zahlung der Sicherheitsleistung verzichten.
Bei Ausfuhrlieferungen in Drittländer erfolgt die Erstattung, wenn die Ausgangszollstelle dem Verkäufer den elektronischen Ausgangsvermerk übermittelt hat, bei Fahrzeugen ist zusätzlich eine Bescheinigung über die Zulassung oder die Verzollung oder die Einfuhrbesteuerung im Drittland vorzulegen. Der Erstattungsbetrag verfällt, wenn die geforderten Nachweise nicht innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum beim Verkäufer vorliegt; die Verpflichtung des Käufers zur Vorlage der Nachweise wird hierdurch nicht berührt.

4.5 Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung des Einlieferers (Agenturgeschäft) einzuziehen und einzuklagen.

5. Eigentumsvorbehalt


5.1 Das Eigentum an den versteigerten Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und Mehrwertsteuer auf den Käufer über. Ist der Käufer Unternehmer, so bleibt die Eigentumsübertragung bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten.

6. Gewährleistungsausschluss


6.1 Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Der Gewährleistungsausschluss nach Satz 1 gilt nicht, sofern ein Mangel verkäuferseitig arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen wurde.
Die Beschreibungen mit techn. Daten und sämtlichen Angaben von Maßen, Ausstattungsmerkmalen etc., sind circa-Angaben, unverbindlich und stellen keine Äußerung über die Beschaffenheit dar. Druckfehler, Irrtum, Aussonderungen, Drittrechte und Zwischenverkauf vorbehalten.

7. Haftung


7.1 Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz neben der Leistung oder statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen. Vorstehender Haftungsausschluss nach Satz 1 gilt nicht, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten beruht.

7.2 Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit seiner Website http://fuhrparkverkauf.de und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Insbesondere haftet der Versteigerer nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass in Folge technischer Mängel von Bietern abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig bei dem Versteigerer eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht:


8.1 Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Dortmund. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dortmund, sofern der Käufer Unternehmer juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Internationale UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
Die AGB und die speziellen Internet-Versteigerungsbedingungen bleiben auch bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen ihren übrigen Teilen verbindlich.

8.2 Die Durchführung der Internet-Versteigerungen unterliegen dem deutschen Recht.

8.3 Für die Übergabe der Kaufsache ist der jeweilige Standort der versteigerten Gegenstände Erfüllungsort, für Zahlungen der Sitz des Versteigerers (Dortmund). Ist der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt der Gerichtsstand Dortmund als vereinbart.

9. Änderungen dieser Bedingungen


9.1 Der Versteigerer behält sich das Recht vor, diese Internet-Versteigerungsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden die zugelassenen Bieter per E-Mail gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzten Bedingungen finden erst Anwendung, wenn der Bieter nach Erhalt des Hinweises erneut ein Gebot abgibt.

Ausgabe: Mai 2016